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   BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85   

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BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85 (https://dejure.org/1985,10558)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85 (https://dejure.org/1985,10558)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - AnwZ (B) 5/85 (https://dejure.org/1985,10558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Anforderungen an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus der Rechtsanwaltschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1983 (BVerfGE 63, 266 ff).

    In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß ein strafloses Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, das den Tatbestand des § 7 Nr. 6 BRAO nicht erfüllt, zur Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht ausreicht und auch nicht auf dem Umweg über die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit nachteilig berücksichtigt werden darf (BVerfGE 63, 266, 294).

    Hat sich ein Bewerber - wie der Antragsteller - unwürdig im Sinne des § 7 Nr. 5 BRAO verhalten, so kann er seine Zulassung nicht deshalb beanspruchen, weil dieses Fehlverhalten Ausdruck einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten politischen Einstellung ist (BVerfGE 63, 266, 295).

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 19/76

    Geheimdienstliche Tätigkeit als Versagungsgrund des § 7 Nr. 5

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Der Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Bewerber in die Hände eines fremden Nachrichtendienstes begeben und dadurch gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gehandelt hat, an deren Rechtspflege ein Anwalt als unabhängiges Organ mitwirken soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 1965 - AnwZ (B) 8/65 und vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 19/76).

    Erschwerend kommt hinzu, daß diese Tätigkeit zum Teil in die Referendarzeit des Antragstellers fällt und damit in einen Zeitabschnitt, in dem er zur Bundesrepublik Deutschland in einem besonderen Pflichtenverhältnis stand (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 19/76 - a.a.O.).

  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Der selbständige Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO ist unabhängig davon, ob der Versagungsgrund des § 7 Nr. 2 BRAO vorliegt oder nicht (Senatsbeschluß vom 21. November 1966 - AnwZ (B) 3/66).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 28/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Wiederzulassung - Versagung

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Insoweit haben die zuständigen Stellen einen erheblichen Beurteilungsspielraum für die Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1984 - AnwZ (B) 28/84 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 17/76

    Ergänzungsgutachten: § 7 Nr. 5 BRAO

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Die Nummern 5 und 6 des § 7 BRAO bilden zwei voneinander unabhängige Versagungsgründe (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 17/76 - BGHZ 68, 46, 48).
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 11/81

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Das kann etwa der Fall sein, wenn er eine rechtsfeindliche Einstellung an den Tag gelegt hat, sei es, daß er das Recht mißachtet oder sich mit unzulässigen Mitteln am Kampf gegen die Bundesrepublik Deutschland oder ihre rechtliche und verfassungsmäßige Ordnung beteiligt hat (Senatsbeschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 11/81).
  • BGH, 27.09.1965 - AnwZ (B) 8/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 5/85
    Der Versagungsgrund des § 7 Nr. 5 BRAO liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Bewerber in die Hände eines fremden Nachrichtendienstes begeben und dadurch gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gehandelt hat, an deren Rechtspflege ein Anwalt als unabhängiges Organ mitwirken soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 1965 - AnwZ (B) 8/65 und vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 19/76).
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